Abstimmung mit den zuständigen Behörden über weitere Erleichterungen

Liebe Sportlerinnen und Sportler

seit knapp fünf Wochen rollt die Kugel wieder. Die Normalität ist zwar noch nicht zurückgekehrt, aber es geht wieder etwas und wird hoffentlich noch besser.

Zurzeit ist in Berlin die Infektionsschutzverordnung vom 23. Juni 2020 in Kraft.

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat am 13. Juli 2020 eine Pressemitteilung herausgegeben, in der sie neue Entscheidungen zur Änderung der Infektionsschutzverordnung ankündigt.

Das letzte Wort, wie sich die erwarteten weiteren Lockerungen auf unseren Sport auswirken werden, hat das Sportamt Spandau. Der Leiter des Sportamtes Spandau befindet sich bis zum 22.07.2020 in Urlaub.

Der Vorstand des VSK e.V. wird seiner Linie treu bleiben und keine Änderungen vor Inkrafttreten einer Verordnung und vor Absprache mit dem Sportamt Spandau verkünden.

Es mag sein, dass andere Berliner Bezirke schneller sind. Wir bitten aus genannten Gründen um noch etwas Geduld. 

Grundsätzlich gelten die Regeln gem. dem Abstands- und Hygienekonzeptes vom 4. Juni 2020 weiter.

Gewissermaßen als Präambel gilt unverändert:

  • Bei Nutzung der Sporthalle, auch bei Einhaltung aller notwenigen Hygienemaßnahmen besteht ein erhöhtes Risiko für eine Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus.
  • Bei Krankheitsanzeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks/ Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Symptome einer Atemwegserkrankung) darf die Sporthalle nicht betreten werden.
  • Für die Einhaltung der Vorgaben der SARS-CoV-2-InfektionsschutzVO und des „Rahmenkonzepts zur Sporthallennutzung gemäß SARS-CoV-2-Infektionsschutzgesetz vom 06.07.2020 ist „die nutzende Sportorganisation“ selbst verantwortlich. D. h. bezogen auf das Konzept des VKS e.V. jeder Klub, jede Betriebssportgruppe.

Neu ist:

  • Maskenpflicht in Räumen, nicht während der sportlichen Tätigkeit. Insbesondere im Eingangsbereich, in den Fluren, den Umkleiden und im Bereich der Verkaufsstelle.
  • In den Vorräumen zur Kegelbahn können sich 5 Personen
  • Zuschauer sind wieder erlaubt, die maximale Anzahl der Personen in den Räumen ist dann unter Berücksichtigung der Zuschauer zu beachten (5 Personen im Vorraum zur Kegelbahn).
  • Der Garten kann offiziell wieder genutzt werden, insbesondere um bei gleichzeitiger Anwesenheit von mehr als 5 Personen als Ausweichmöglichkeit zu dienen.

Wenn es, wie es scheint, zu weiteren Lockerungen kommen wird die Anwesenheitsdokumentation an Bedeutung zunehmen.

Mit sportlichen Grüßen, euer Vorstand

Zurück